Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens ist die Probefahrt ein zentraler Aspekt, bei dem Händlerkennzeichen eine wesentliche Funktion erfüllen. Käufer, die Interesse an einem Second-Hand-Fahrzeug zeigen, bevorzugen es häufig, das Auto vor dem Erwerb auf der Straße zu testen. Dafür ist normalerweise ein offizielles Kennzeichen erforderlich. Autohändler allerdings haben den Vorteil, spezielle Händlerkennzeichen nutzen zu können, wodurch die Notwendigkeit entfällt, ein reguläres Kennzeichen zu beantragen. Diese speziellen Kennzeichen kommen ebenso zum Einsatz, wenn erworbene Fahrzeuge entweder zum Händler oder direkt zum neuen Besitzer überführt werden müssen.