1. Definition und Funktion von Händlerkennzeichen
Personen oder Unternehmen, die im Automobilgeschäft arbeiten, können spezielle Schilder verwenden, die als Händlerkennzeichen bekannt sind. Diese zeichnen sich durch einen roten Rand und weiße Buchstaben auf rotem Grund aus und werden daher umgangssprachlich oft rote Nummernschilder genannt. Sie stehen stellvertretend für reguläre Zulassungsplaketten und erlauben es dem Autohändler, Probefahrten oder die Beförderung von Fahrzeugen - ob neu oder gebraucht - vorzunehmen, ohne für jedes Auto ein separaten Zulassungsvorgang durchlaufen zu müssen.
2. Voraussetzungen für ein Händlerkennzeichen
Um für ein Händlerkennzeichen zugelassen zu werden, ist die Erfüllung gewisser Bedingungen erforderlich. Die Person, die den Antrag stellt, muss belegen können, dass sie im Bereich des Autohandels tätig ist und ein entsprechendes Gewerbe registriert hat. Weiterhin ist es notwendig, dass alle notwendigen Einrichtungen, Versicherungen und Erlaubnisse für die Geschäftsausübung vorliegen. Ein weiterer Bestandteil der Anforderungen ist die Bewertung der persönlichen Qualifikation des Antragstellers durch die verantwortliche Behörde.
3. Nutzung von Händlerkennzeichen beim Autoankauf
Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens ist die Probefahrt ein zentraler Aspekt, bei dem Händlerkennzeichen eine wesentliche Funktion erfüllen. Käufer, die Interesse an einem Second-Hand-Fahrzeug zeigen, bevorzugen es häufig, das Auto vor dem Erwerb auf der Straße zu testen. Dafür ist normalerweise ein offizielles Kennzeichen erforderlich. Autohändler allerdings haben den Vorteil, spezielle Händlerkennzeichen nutzen zu können, wodurch die Notwendigkeit entfällt, ein reguläres Kennzeichen zu beantragen. Diese speziellen Kennzeichen kommen ebenso zum Einsatz, wenn erworbene Fahrzeuge entweder zum Händler oder direkt zum neuen Besitzer überführt werden müssen.
4. Besonderheiten und Einschränkungen beim Einsatz von Händlerkennzeichen
Die Nutzung von Händlerkennzeichen ist strikt für berufliche Aktivitäten im Autohandel vorgesehen. Sie ist nicht für private Zwecke oder zur Weitergabe an Dritte ohne Aufsicht des Händlers gestattet. Eine solche unzulässige Verwendung kann mit Geldstrafen belegt werden und im gravierendsten Fall den Entzug der Händlerkennzeichen nach sich ziehen.
5. Unterschiede zu Exportkennzeichen
Spezielle Kennzeichen sind auch für den Export von Kraftfahrzeugen in andere Länder erhältlich. Diese Exportkennzeichen weichen in ihrer Gestaltung von den Kennzeichen für Händler ab. Zum Beispiel verfügen sie nicht über rote Umrandungen und tragen in der Regel den Buchstaben E zur Kennzeichnung des Exports. Der Gebrauch der Exportkennzeichen ist ausschließlich auf Fahrten begrenzt, die im Zusammenhang mit dem Export der Fahrzeuge stehen.
Fazit:
Händlerkennzeichen spielen eine essentielle Rolle im Fahrzeughandel. Sie bieten Autoverkäufern die Möglichkeit, Probefahrten und Fahrzeugüberführungen zu tätigen, ohne jedes Mal eigens neue Kennzeichen beantragen zu müssen. Dennoch müssen beim Gebrauch solcher Kennzeichen strikte Regeln eingehalten werden, um deren Fehlnutzung zu unterbinden. Es ist zudem wichtig, die Unterscheidung zu Exportkennzeichen im Auge zu behalten, welche lediglich für die Ausfuhr von Automobilen ins Ausland vorgesehen sind.
