Sobald Sie das Auto abgemeldet haben, ist es Ihnen nicht mehr erlaubt, es auf öffentlichen Straßen zu fahren. Jedoch dürfen Sie es behalten, wenn es auf Ihrem Privatgelände geparkt ist und nicht öffentlich zugänglich ist. Wenn Sie das Auto verkaufen möchten, sind Sie verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass das Auto nicht mehr angemeldet ist.